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29.07.2010 Sie befinden sich hier: Unterschenkel / Unterschenkelbrüche / Unterschenkel-Schaft / Therapie - konservativ / 
Therapie des Unterschenkelbruches

Bis in die 80ger Jahre des vergangenen Jahrhunderts war die Therapie des Unterschenkelschaftbruches vorwiegend konservativ. Dies hat sich grundlegend geändert. Liegt kein besonderer Grund vor, der gegen eine Opration spricht, so erfolgt die Behandlung heute überwiegend chirurgisch.

Dies hat viele Gründe:

Die konservative Therapie ist langwierig, der Patient somit lange aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen. Zudem ist ihr Ausgang unsicher, da eine Reihe von Unterschenkelbrüchen auch nach langer Ruhigstellung im Gipsverband schlecht oder gar nicht verheilen.

Aber auch bei normalem Heilungsverlauf ist anschließend an die Gipsabnahme eine langdauernde Rehabilitationsphase einzuplanen, da die notwendige Ruhigstellung der angrenzenden Gelenke (Knie, Sprunggelenk) regelmäßig zu einer Einsteifung derselben führt.

Ziel der operativen Therapie bei Unterschenkelbrüchen ist es dagegen, auf einen Gipsverband vollständig verzichten zu können, oder zumindest die Dauer einer solchen Ruhigstellung möglichst kurz zu halten.




 

 

Konservative Therapie



Behandlung mit Streckverband (Extension)

Alle Brüche, die zu einer Verschiebung der Bruchstücke im Sinne einer Verkürzung des gebrochenen Knochens neigen bedürfen eines Dauerzuges um diese Verkürzung auszugleichen bzw. sie zu verhindern.

Bei Unterschenkelbrüchen wird zu diesem Zweck eine sog. Extension (od. auch Streckverband) über einen durch den Knochen geführten Nagel oder Draht angelegt. Die Dauer dieses Dauerzuges beträgt in der Regel drei Wochen.



Der Oberschenkelgipsverband

Die Ruhigstellung im Gipsverband ist die klassische Therapie des Unterschenkelbruches. Da - wie bei den meisten Knochenbrüchen - eine Ruhigstellung beider benachbarten Gelenke erforderlich ist, muß der Gips sowohl das Sprunggelenk als auch das Kniegelenk umfassen.

NB: Für die konservative Therapie der meisten Knochenbrüche gilt: Es ist jeweils sowohl das körpernahe (proximale) als auch das körperferne (distale) benachbarte Gelenk ruhig zu stellen.

Die Gipsruhigstellung erfolgt meist nach einer etwa 3-wöchigen Extensionsbehandlung. Diese ist vor allem bei Brüchen notwendig, bei denen die Gefahr einer Verkürzung besteht (nahezu alle Frakturen mit Ausnahme des reinen Querbruches, bei dem die aufeinandergestellten Bruchenden stabil stehen bleiben). Bei Querbrüchen und bei gänzlich unverschobenen Brüchen kann gelegentlich auf eine vorherige Behandlung im Streckverband verzichtet werden.

Die Dauer der Gipsruhigstellung variiert bei den einzelnen Brucharten und muß häufig von Röntgenkontrollen abhängig gemacht werden, die den Heilungsverlauf zeigen.

Durchschnittlich benötigt ein Bruch des Schienbeines ca. 12 Wochen bis zur kompletten knöchernen Heilung. Ein kürzerer Heilungsverlauf ist kaum zu erwarten, in vielen Fällen dauert es jedoch auch deutlich länger bis der Unterschenkel wieder ohne Schienung voll belastbar ist.