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05.02.2012 Sie befinden sich hier: Kniegelenk / Vorderes Kreuzband / Nachbehandlung / 1. Woche / 
Kreuzband Nachbehandlung
- 1. Woche

Die erste postoperative Woche

3.-5. Tag nach der Operation

Nachdem der Ruheschmerz nachgelassen hat, können Sie jetzt im Wechsel mit isometrischen Muskelkraftübungen des gesunden und des kranken Beines beginnen: Spannen Sie dazu im Liegen die gesamte Beinmuskulatur, und zwar Beuger und Strecker (so genannte Koaktivation), des leicht gebeugten Beines maximal an, und versuchen Sie die Spannung etwa 10 Sekunden zu halten. Tasten Sie mit den Hünden Ihre Oberschenkelbeuger und -Strecker. Sie sollten sich - wie oben schon ausgeführt - als Zeichen der Anspannung hart anfühlen. Sie sollten jedoch keine Schmerzen im Entnahmebereich der Beugesehnen verspüren, sonst haben Sie die Übung zu kraftvoll gemacht. Wiederholen Sie diese Übungen mehrmals stündlich.

Üben Sie mehrfach täglich unter Abstützung an einem Geländer oder einem Tisch den beidseitigen Zehenstand jeweils 10 Sekunden, wobei Beuger und Strecker simultan angespannt werden sollte, kurze Pause, wieder 10 Sekunden, so oft wie möglich über den Tag wiederholen. Dabei empfiehlt es sich anfangs sich mit den Händen an einer Wand abzustützen, bis es ohne geht.

Der Einsatz eines elektrischen Muskelstimulators ist von Fall zu Fall zu überlegen, insbesondere dann, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Muskulatur willkürlich anzuspannen. Während jeder elektrischen Stimulation muss gleichzeitig versucht werden den Muskel maximal anzuspannen.

Treten während oder nach dem Üben ausgeprägte Unterschenkel- oder Weichteilschwellungen im Kniebereich auf, ist dies ein Zeichen dafür, dass Sie zuviel gelaufen sind und das Bein nicht ausreichend lange hochgelagert haben. Machen Sie in diesem Fall eine Pause von ein bis zwei Tagen und beschränken Sie sich auf Übungen im Bett.

Ein Kniegelenkserguss sollte punktiert werden, wenn er Spannung im Knie verursacht bzw. unangenehmen Druck ausübt oder sich nicht von selbst zurückbildet.

In diese Phase entfällt meist auch die Entlassung aus der Stationären Pflege, d.h. aus dem Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist:

  1. kein Ruheschmerz
  2. Volle oder nahezu volle Streckung im operierten Kniegelenk
  3. gestrecktes Heben des operierten Beines möglich
  4. volle Belastung mir oder ohne Krücken
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